Gremien und Organe |
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Mitgliederversammlung |
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Die Mitglieder versammeln sich alle zwei Jahre in einer Mitgliederversammlung. Sie ist das oberste beschlussfassende Organ
des Verbands. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand, setzt die Mitgliederbeiträge fest und stellt die Grundsätze für
die Geschäftsführung des Verbands auf. |
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Vorstand |
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Der Vorstand besteht aus bis zu 9 gewählten und 2 Mitgliedern kraft Amtes. Der Vorstand kann max. drei weitere sachkundige
Personen kooptieren. Er wird für 4 Jahre gewählt. Gegenwärtig gehören dem Vorstand 9 gewählte, 2 Mitglieder kraft Amtes und 2 kooptierte Mitglieder an. |
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Fachbeiräte |
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Die Arbeit des Vorstands wird durch 5 Fachbeiräte unterstützt. Vorschläge zur personellen Besetzung der Fachbeiräte werden
durch die diözesanen und/oder überdiözesanen Arbeitsgemeinschaften und Zusammenschlüsse oder auf Vorschlag einzelner Mitglieder
unterbreitet. Die Fachbeiräte stellen damit eine direkte Verbindung der Mitgliederbasis zum Bundesvorstand dar. Gegenwärtig
bestehen folgende Fachausschüsse: |
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