Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. - Arbeitshilfen

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Handreichung zur Pflegetransparenzvereinbarung nach § 115 Abs. 1a SGB XI für Einrichtungen und Dienste des Deutschen Caritasverbandes

Das Referat Altenhilfe, Behindertenhilfe und Gesundheitsförderung des DCV hat in Zusammenarbeit mit dem VKAD eine Handreichung für Dienste und Einrichtungen zum Umgang mit den MDK-Prüfungen im Bezug auf die Pflegetransparenzvereinbarung herausgeben.
Schwerpunkt sind neben praktischen Hinweisen für die Prüfungen eine juristische Bewertung der Handlungsspielräume der Einrichtungen, falls im Kontext der Prüfungen der Kriterien der PTVS/PTVA offensichtliche Fehler auftreten, die nicht einvernehmlich mit dem MDK bzw. den Landesverbänden der Pflegekassen ausgeräumt werden können.

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Handreichung zur Pflegetransparenzvereinbarung nach § 115 Abs. 1a SGB XI für Einrichtungen und Dienste des Deutschen Caritasverbandes


Die Handreichung zur Pflegetransparenzvereinbarung nach § 115 Abs. 1a SGB XI können Sie hier herunterladen.

 




Handreichung zur Verblisterung

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Bild: Caritas Altenheim Bruder Balthasar Werner, Dietfurt

Das Stellen von Arzneimitteln
Ein Leitfaden für die Stationäre Pflege

In der stationären Pflege werden die festen, oralen Arzneimittel der Dauermedikation in der Regel für eine Woche im Voraus durch examinierte Pflegekräfte gestellt. Grundsätzlich muss der Heimträger hierbei sicherstellen, die entsprechenden Rahmen-bedingungen (Personal, Räumlichkeiten, Hygiene, Hilfsmittel) zu schaffen, um die Bewohner ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen. Nach dem Inkrafttreten des § 12a des Apotheken-gesetzes, der die Zusammenarbeit von Pflegeheimen mit Apotheken regelt, mehren sich die Angebote der Apotheken, das Stellen der Arzneimittel durch die Apotheken durchzuführen. Egal auf welche Art und durch wen die Arzneimittel gestellt werden: Grundsatz beim Stellen von Arzneimitteln muss es sein, sowenig Fehler wie möglich zuzulassen und die Arzneimittel-therapiesicherheit für den Bewohner zu erhöhen. 

Der  vom VKAD herausgegebene Leitfaden enthält sowohl allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Thema Verblisterung, als auch eine Checkliste worauf bei der Medikamentenstellung zu achten ist.

Die Kosten:
Kosten VKAD Mitglieder 2,50 Euro (inkl. Versandkosten) Nichtmitglieder 5,00 Euro (inklusive Versankosten)

Bestelladresse:
Bestellungen richten Sie bitte an den Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e. V. (VKAD) Karlstr. 40 79104 Freiburg Fax: 0761 200-710 E-Mail: vkad@caritas.de